Steuervorteil für Privatgärten

 

Die Bundesregierung hat mit dem „Konjunkturprogramm I“ und dem Familienleistungsgesetz zusätzliche Steuervorteile geschaffen, von denen Sie als Privatkunde profitieren können. Bereits seit dem 01.01.2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung „haushaltsnaher Dienstleistungen“ wie zum Beispiel der Gartenpflege. Mit dem Familienleistungsgesetz wurde der Förderbetrag auf maximal 4000,00 € erhöht.

 

Auf Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) für handwerkliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, wird seit dem 01.01.2006 ein zusätzlicher Steuervorteil, der zum 01.01.2009 auf 20 % von maximal 6.000,00 € - also auf maximal 1.200,00 € verbessert wurde, gewährt.

Sie können in einem Auftrag sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen als auch Handwerksleistungen abarbeiten lassen. Die Arbeitskosten sollten jedoch getrennt (haushaltsnahe Dienstleitung und handwerkliche Tätigkeit) ausgewiesen werden.

 

 

Beispiel 1: Gartenpflege

Unterstützung haushaltsnaher Dienstleistungen:

Sie lassen von Ihrem Landschaftsgärtner Ihren Garten pflegen. Seine Leistung für Gehölzschnitt, Pflege der Pflanzflächen und Rasenpflege beinhaltet nur Arbeitskosten. Er berechnet netto 1.980,00 €. Zuzüglich der gesetzlicher Umsatzsteuer, USt., (im allgemeinen Sprachgebrauch: Mehrwertsteuer) von 19 %, beträgt die Rechnungsumme 2.356,20 €. Der 20 % Steuervorteil in Höhe von 471,24 € mindert direkt Ihre Einkommensteuer.

 

                        Arbeitskosten                          1.980,00 €

                        + 19 % Umsatzsteuer                376,20 €

                        Summe brutto                         2.356,20 €

 

                        20 % Steuervorteil               471,24 € 

 

Wenn die Arbeitsleistung (Lohnkosten einschließlich USt., Anfahrtskosten und ausnahmsweise Kosten für Nebenleistungen wie Streugut beim Winterdienst und Abfahrt des Grünschnitts) 20.000,00 € beträgt, können Sie den gesamten Steuervorteil von 4000,00 € nutzen.

 

                        Arbeitskosten, inklusive Umsatzsteuer:          20.000,00 €

                        Maximaler Steuervorteil                             4.000,00 €

 

 

Beispiel 2: Gartenumgestaltung / Gartenneugestaltung

Ihr Landschaftsgärtner gestaltet Ihren Hauseingang und berechnet Ihnen netto 4.600,00 €. Der Anteil der anrechenbaren Lohnkosten beträgt 2.450,00 €. Zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % ergeben sich 2.915,50 €. Der 20 % Steuervorteil entspricht 583,10 €, den Sie steuermindernd geltend machen können.

 

                        Rechnungsbetrag                   4.600,00 €

                        anrechenbare Arbeitskosten 2.450,00 €

                        + 19 % Umsatzsteuer                465,50 €

                        Summe brutto                         2.915,50 €

 

20 % Steuervorteil               583,10 €

 

Maximal können Sie hier 6.000,00 € für Lohnkosten einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer geltend machen. Die Steuerersparnis liegt damit bei höchstens 1.200,00 € pro Jahr.

                        Arbeitskosten, inklusive Umsatzsteuer:          6.000,00 €

                        Maximaler Steuervorteil                           1.200,00 €

 

 

Achten Sie bitte auf folgende Punkte – dann können Sie den Steuervorteil in vollem Umfang nutzen:

  • Es werden nur Rechnungen anerkannt, in denen die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
  • Die Arbeitskosten sind separat auszuweisen.
  • Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

 

Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden. Die Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung liegt ausschließlich bei den Steuerbehörden.

 

 

Wir als Mitgliedsbetrieb des Landesverbandes des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. kennen die Punkte, die zu beachten sind, damit Sie auch tatsächlich den Steuervorteil nutzen können.

 

 

Ihr Experte für Garten & Landschaft

 
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